Dipl.-Ing. Martin Glane
Sachverständiger für Heizungstechnik
Lüftungs- und Klimatechnik
- 02543-2196251
Ihr Sachverständiger für Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik
Über mich
Martin Glane
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heizungstechnik, sowie Lüftungs- und Klimatechnik erstelle ich Gutachten für Gerichte sowie private und öffentliche Auftraggeber. Außerdem biete ich Ihnen auch die baubegleitende Qualitätssicherung während der Realisierung Ihres Objektes und die Mitwirkung bei der technischen Abnahme an.
- Geburtsjahr - 1955
- 1970 bis 1972 - Berufsausbildung, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
- 1979 bis 1982 - Studium, Fachhochschule Münster/Steinfurt, Dipl.-Ing Versorgungstechnik
- 1983 bis 1987 - Sachbearbeiter in einem ausführenden Unternehmen der Klimatechnik
- 1988 bis 1994 - Niederlassungsleiter, Rud. Otto Meyer, Hannover
- 1995 bis 2020 - Geschäftsbereichsleiter, pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück
- Seit 2003 - Von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik
Besondere Projekte
Messe Berlin
Heizzentrale Messe Berlin, 100 MW, 180 °C, 20 bar Planung Leistungsphase 2 bis 7
DLR Köln
Kühlwasserversorgung Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln, Kühlturm 60 MW Rohrleitungen bis DN 1100, Leistungsphasen 2 bis 8
Windpark Butendiek
Offshore Plattform technische Infrastruktur Windpark Butendiek Leistungsphasen 1 bis 3
Deutsches Generalkonsulat
Deutsches Generalkonsulat und Residenz, San Francisco (USA) Sanierungskonzept (Studie)
Preußen-Museum Minden
Klimatechnik, Preußen-Museum Minden, Ideenwettbewerb, Leistungsphasen 1 bis 9
Universitäts-medizin Göttingen
Energiekonzeptes Universitätsmedizin Göttingen, Berücksichtigung der vorhandenen Dampferzeugung (86 t/h, 12,5 bar) und der vorhandenen Absorpions-älteanlage (36 MW)
Leistungen

Privatgutachten dienen u. a. der fachlichen Vorbereitung und Begleitung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Es kommt auch vor, dass offensichtliche Mängel oder Schäden vorhanden sind, die vom Vertragspartner oder der Versicherung abgestritten werden. Umgekehrt werden gelegentlich Mängel behauptet, die bei fachlich richtiger Beurteilung als vertragsgemäße oder übliche Leistungen zu bezeichnen sind. Nicht selten entstehen Zweifel daran, ob Nachtragsleistungen vergütungspflichtig sind und ob die dafür in Rechnung gestellten Preise ortsüblich und angemessen sind. Durch ein Privatgutachten wird geklärt, wie die Situation in fachlicher Hinsicht zu bewerten ist. Die baubegleitende Qualitätsüberwachung stellt für jeden Investor und Bauherrn ein sinnvolles Instrument dar, ein mangelfreies Werk zu erstellen. Sie ist immer bei schlüsselfertig vergebenen Gesamtleistungen sinnvoll.

Gerichtsgutachten werden durch das zuständige Gericht bei Rechtsstreitigkeiten (selbständiges Beweisverfahren) oder Hauptsacheverfahren (Klage) von Gerichten beauftragt. Bevorzugt werden hierfür öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen ausgewählt. Der Antragsteller kann jedoch einen Sachverständigen vorschlagen. Der Vorteil des selbständigen Beweisverfahrens liegt in der Verwendbarkeit des Gutachtens im Klageverfahren. Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt immer nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde. Gerichtsgutachten dienen den Richtern als Entscheidungshilfe bei der Urteilsfindung.

Bei unterschiedlicher Beurteilung von Sachverhalten können sich Vertragsparteien darauf einigen, ein Schiedsgutachten in Auftrag zu geben. Voraussetzung dafür ist eine Schiedsgutachtenvereinbarung und die Einigung der Parteien, dass kein Gericht angerufen werden soll. Eine Klärung der technischen Zusammenhänge, über die man sich uneinig ist, ist Ziel des Verfahrens. Ein Schiedsgutachten ist verbindlich für beide Parteien.

Bei Energie-Contracting werden die Anlagen für die Wärmeversorgung oder Klimatisierung von Gebäuden oder Produktionsanlagen nicht vom Bauherrn/Gebäudebesitzer, sondern von einen Contractor erstellt und betrieben. Die Verträge werden für einen definierten Zeitraum z. B. für 10 Jahre abgeschlossen. Am Ende der Vertragslaufzeit ist der Rest-Zeitwert der vor Ort verbleibenden Anlagen durch ein Wertermittlungsgutachten festzustellen.
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